RS OGH 1986/6/18 3Ob43/86, 3Ob1558/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1986
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Norm

ABGB §428
ABGB §1063

Rechtssatz

Durch die Erklärung (Besitzanweisung) des Verkäufers an den Sachinhaber (Vorbehaltskäufer), dieser möge die Sache für den Erwerber innehaben, ist der für die Übertragung des vorbehaltenen Eigentums geforderte Übertragungsmodus gesetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011201

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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