Norm
ABGB §428Rechtssatz
Durch die Erklärung (Besitzanweisung) des Verkäufers an den Sachinhaber (Vorbehaltskäufer), dieser möge die Sache für den Erwerber innehaben, ist der für die Übertragung des vorbehaltenen Eigentums geforderte Übertragungsmodus gesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011201Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021