Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die Beweislast für die Ungewöhnlichkeit des Inhalts von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragsteiles trifft den anderen Vertragsteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0014607Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2022