RS OGH 1986/6/25 1Ob611/86

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Veröffentlicht am 25.06.1986
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Norm

ABGB §914 IIIh
ABGB §1061

Rechtssatz

Die vertragliche übernommene solidarische Verpflichtung mehrerer Miteigentümer zur Lastenfreistellung der verkauften Liegenschaft gilt bei redlicher Vertragsauslegung nicht für Verbindlichkeiten, die den Anteil eines Miteigentümers nur deswegen belasten, weil der Käufer es versäumte, die Einverleibung seines Eigentumsrechtes während der Geltungsdauer eines Rangordnungsbescheides herbeizuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018010

Dokumentnummer

JJR_19860625_OGH0002_0010OB00611_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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