Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Die vertragliche übernommene solidarische Verpflichtung mehrerer Miteigentümer zur Lastenfreistellung der verkauften Liegenschaft gilt bei redlicher Vertragsauslegung nicht für Verbindlichkeiten, die den Anteil eines Miteigentümers nur deswegen belasten, weil der Käufer es versäumte, die Einverleibung seines Eigentumsrechtes während der Geltungsdauer eines Rangordnungsbescheides herbeizuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018010Dokumentnummer
JJR_19860625_OGH0002_0010OB00611_8600000_002