Norm
StVG §5 Abs1Rechtssatz
Der Frage der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eines Verurteilten kommt bei Beurteilung seiner Vollzugstauglichkeit unter dem Gesichtspunkt der Erreichung der Strafzwecke keine dominierende Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0087420Dokumentnummer
JJR_19860627_OGH0002_0110OS00096_8600000_002