Norm
EO §37 PRechtssatz
Die Rechtskraft des Versteigerungsediktes (oder der Feststellung der Versteigerungsbedingungen) steht der Geltendmachung eines Widerspruchs nach § 37 EO wegen originären Eigentumserwerbes durch Bauführung nicht entgegen.Die Rechtskraft des Versteigerungsediktes (oder der Feststellung der Versteigerungsbedingungen) steht der Geltendmachung eines Widerspruchs nach Paragraph 37, EO wegen originären Eigentumserwerbes durch Bauführung nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0001343Dokumentnummer
JJR_19860702_OGH0002_0030OB00035_8600000_001