Norm
MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161Rechtssatz
Die Beurteilung eines Wohnhauses als Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG hängt davon ab, ob zur Zeit der Errichtung des Hauses (laut Baubewilligung) höchstens zwei selbständige Wohnungen vorhanden waren.Die Beurteilung eines Wohnhauses als Zweifamilienhaus im Sinne des Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer 2, MRG hängt davon ab, ob zur Zeit der Errichtung des Hauses (laut Baubewilligung) höchstens zwei selbständige Wohnungen vorhanden waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069412Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026