Norm
EO §349 DRechtssatz
Die Exekution nach § 349 EO ist nicht geeignet, zur Entfernung von nicht enteigneten Überbauten von den enteigneten Grundflächen zu führen.Die Exekution nach Paragraph 349, EO ist nicht geeignet, zur Entfernung von nicht enteigneten Überbauten von den enteigneten Grundflächen zu führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004471Dokumentnummer
JJR_19860709_OGH0002_0030OB00617_8500000_001