RS OGH 1986/7/10 6Ob586/85, 2Ob517/94, 2Ob521/95, 7Ob77/99w, 7Ob208/04w, 1Ob97/18y, 3Ob58/20f

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Veröffentlicht am 10.07.1986
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Norm

IPRG §20

Rechtssatz

Ein zur Entscheidung über eine Scheidungsfolge angerufenes inländisches Gericht hat die maßgebende Rechtsordnung nach § 20 IPRG zu ermitteln. Es hat dabei nicht auf die bei der Entscheidung über das Scheidungsbegehren tatsächlich angewendete Rechtsordnung abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077266

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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