Norm
AußStrG §235 Abs1Rechtssatz
Bezüglich jener Umstände, die durch § 235 Abs 1 AußStrG in das Außerstreitverfahren verwiesen sind, scheidet ein Kondiktionsanspruch eines Ehegatten aus.Bezüglich jener Umstände, die durch Paragraph 235, Absatz eins, AußStrG in das Außerstreitverfahren verwiesen sind, scheidet ein Kondiktionsanspruch eines Ehegatten aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008528Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009