RS OGH 1986/7/14 1Ob592/86

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Veröffentlicht am 14.07.1986
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Norm

MRG §16 Abs6

Rechtssatz

Ein verfehltes Erhöhungsbegehren muß der Mieter nicht weiter beachten; schon gar nicht ist er verpflichtet, der - unrichtigen - Vorschreibung Folge zu leisten, wenn später eine wirksame Erhöhung des der Wertsicherungsvereinbarung zugrunde liegenden Index eintritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069723

Dokumentnummer

JJR_19860714_OGH0002_0010OB00592_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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