RS OGH 1986/7/14 1Ob580/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1986
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Norm

ZPO §391 C

Rechtssatz

Nach Fällung eines Teilurteils über die Forderung des Klägers ist im fortgesetzten Verfahren nur über eine bereits zuvor geltend gemachte Gegenforderung zu entscheiden; eine unzulässige neu erhobene Aufrechnungseinrede ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040658

Dokumentnummer

JJR_19860714_OGH0002_0010OB00580_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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