Norm
ABGB §864aRechtssatz
Eine Anrechnungsregel ist für den Leasinggeber als Verwender der von ihm vorformulierten Vertragsbestimmungen als nachteilig für seine Vertragspartner erkennbar, wenn die Regelung dazu führt, entgegen der gesetzlichen Dispositivnorm des § 1416 ABGB einen qualifizierten Verzug des Leasingenehmers aufrecht zu erhalten und ein solcher Verzug als Voraussetzung für eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Leasinggeber vereinbart wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0014622Dokumentnummer
JJR_19860828_OGH0002_0060OB00684_8500000_001