RS OGH 1987/7/15 1Ob575/86, 1Ob617/87

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Veröffentlicht am 03.09.1986
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Rechtssatz

Rechtsgestaltende Verfügungen haben der eit ihrer Erlassung zu entsprechen; es ist der Sachverhalt, wie er sich zur Zeit der Entscheidung der Tatsacheninstanzen darstellt, maßgeblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0006854

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0010OB00575_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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