RS OGH 1986/9/3 3Ob548/86

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Veröffentlicht am 03.09.1986
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Norm

ABGB §1168a
  1. ABGB § 1168a heute
  2. ABGB § 1168a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Liegen keine solchen Umstände vor, die einen sicheren Schluß auf die richtige Gefahreneinschätzung durch den Werkbesteller erlauben sondern mußte der Werkunternehmer vielmehr davon ausgehen, daß der Besteller die negativen Auswirkungen der Anweisung in ihrer vollen Tragweite nicht erkannt hatte, entfällt die Warnpflicht nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022191

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0030OB00548_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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