Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der intabulierte Pfandgläubiger ist gegen den Löschungsanspruch des außerbücherlichen Erwerbers nicht nur dann geschützt, wenn er im Vertrauen auf den Buchstand gehandelt hat, sondern auch in dem Fall, daß er von der Einräumung außerbücherlicher Rechte an einen Dritten Kenntnis hatte, jedenfalls dann geschützt, wenn er nicht im arglistigen Zusammenwirken mit dem Vertragspartner bewußt zum Nachteil des Erwerbers handelte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011307Dokumentnummer
JJR_19860903_OGH0002_0010OB00613_8600000_001