Norm
MRG §1 Abs4 Z1Rechtssatz
Unter den dort genannten öffentlichen Mitteln sind nur Mittel der Wohnbauförderung zu verstehen (Übernahme der Rechtsprechung zu § 1 Abs 3 Z 1 MG).Unter den dort genannten öffentlichen Mitteln sind nur Mittel der Wohnbauförderung zu verstehen (Übernahme der Rechtsprechung zu Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins, MG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069302Dokumentnummer
JJR_19860904_OGH0002_0060OB00614_8500000_004