RS OGH 1986/9/8 6Ob561/85, 1Ob697/88, 8Ob655/90, 5Ob2155/96i, 6Ob319/01g, 10ObS233/02s

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Veröffentlicht am 08.09.1986
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Norm

ABGB §1392 E
KO §30 Abs1 Z1

Rechtssatz

Fällt die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Zedenten zeitlich zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft, so ist die Sicherungszession unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0032552

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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