Norm
MRG §17 Abs2Rechtssatz
Die durch Einzug einer Zwischendecke tatsächlich geschaffenen Räume des Mietgegenstandes dürfen bei der Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG nicht außer Betracht bleiben.Die durch Einzug einer Zwischendecke tatsächlich geschaffenen Räume des Mietgegenstandes dürfen bei der Berechnung der Nutzfläche nach Paragraph 17, Absatz 2, MRG nicht außer Betracht bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069934Dokumentnummer
JJR_19860909_OGH0002_0050OB00135_8600000_001