RS OGH 1986/9/11 7Ob623/86

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Veröffentlicht am 11.09.1986
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Norm

ABGB §484
ABGB §492

Rechtssatz

Haben die Ersitzungsbesitzer und seine Rechtsvorgänger während der Ersitzungszeit nur das Recht des Fußsteiges ausgeübt, liegt nur im Rahmen dieses Rechtes eine ungemessene Dienstbarkeit vor, deren Umfang sich nach den Bedürfnissen des herrschenden Gutes richtet. Dagegen kann dieses Recht nicht auf eine Befugnis ausgedehnt werden, die Inhalt des Fahrtrechtes ist (keine Ausdehnung auf das Recht eine Schreibtruhe zu schieben).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011779

Dokumentnummer

JJR_19860911_OGH0002_0070OB00623_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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