RS OGH 2025/4/2 7Ob637/86; 3Ob123/91; 6Ob532/93; 6Ob266/11b; 4Ob57/23w; 5Ob52/24v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1986
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Rechtssatz

Zubehör teilt nur im Zweifel das rechtliche Schicksal der Hauptsache, sodaß im Zweifel die rechtsgeschäftliche Verfügung über die Hauptsache auch das Zubehör umfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009825

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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