RS OGH 1986/9/15 11Os138/86

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Norm

StPO §62
StPO §63

Rechtssatz

Neben den "Rücksichten der öffentlichen Sicherheit" können nur solche Gründe als "wichtig" und damit einen derartigen Eingriff rechtfertigend qualifiziert werden, die in ihrer Bedeutung - sei es für die öffentliche Ordnung oder zum Schutz der Interessen des Angeklagten - ähnlich schwer wiegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096633

Dokumentnummer

JJR_19860915_OGH0002_0110OS00138_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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