RS OGH 1996/10/25 14Ob140/86 (14Ob141/86), 1Ob2318/96f

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Rechtssatz

Jeder Arzt hat als "Sachverständiger" den Mangel der erforderlichen nicht gewöhnlichen Kenntnisse seines Berufes zu vertreten (§ 1299 ABGB). Von einem Facharzt ist hiebei noch ein höheres Maß an Fachwissen zu verlangen als von einem praktischen Arzt.Jeder Arzt hat als "Sachverständiger" den Mangel der erforderlichen nicht gewöhnlichen Kenntnisse seines Berufes zu vertreten (Paragraph 1299, ABGB). Von einem Facharzt ist hiebei noch ein höheres Maß an Fachwissen zu verlangen als von einem praktischen Arzt.

Entscheidungstexte

  • 14 Ob 140/86
    Entscheidungstext OGH 16.09.1986 14 Ob 140/86
    Veröff: JBl 1987,670
  • RS0026226">1 Ob 2318/96f
    Entscheidungstext OGH 25.10.1996 1 Ob 2318/96f
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026226

Dokumentnummer

JJR_19860916_OGH0002_0140OB00140_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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