Rechtssatz
Für den Regress unter Gesamtschuldnern ist es gleichgültig, ob die Gesamtschuld auf einem gemeinsamen Rechtsgrund beruht oder nur sogenannte unechte Solidarität vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0017366Im RIS seit
16.09.1986Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023