Rechtssatz
Das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers im Falle seiner ungerechtfertigten Entlassung muß mit dem schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers, das aber über die Entlassungserklärung hinausreichen muß, in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Für das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers genügt nicht ein die Entlassung nicht rechtfertigendes Verhalten; es muß in einem davon unabhängigen, zusätzlichen, für den Anspruch der Entlassung kausalen Verhalten des entlassenden Arbeitnehmer liegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Kausalität, Ende, Beendigung, Ausgleich, Kulpakompensation, Ersatz, Schadenersatz, beiderseitig, Mitverschulden, UrsacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028224Im RIS seit
16.09.1986Zuletzt aktualisiert am
26.06.2024