RS OGH 1986/10/1 3Ob633/85

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Veröffentlicht am 01.10.1986
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Norm

ZPO §391 Abs3 C

Rechtssatz

Wird in dritter Instanz nur der Ausspruch der Vorinstanzen über eine die Klagsforderung nicht erreichende konnexe Gegenforderung aufgehoben, so ergeht ein (betätigendes) Teilurteil nur hinsichtlich des von der Aufrechnungsreinrede nicht betroffenen Teiles der Klagsforderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040666

Dokumentnummer

JJR_19861001_OGH0002_0030OB00633_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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