Norm
ABGB §508Rechtssatz
Die in Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die beim Ausgedinge im Unvergleichsfall eintretende Umwandlung des Rechtes auf Naturalleistungen in ein solches auf Geldleistungen lassen sich nicht analog auf ein bloßes Wohnungsgebrauchsrecht ausdehnen ( ausdrückliche Ablehnung von GlU 13428 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011799Dokumentnummer
JJR_19861009_OGH0002_0080OB00573_8600000_002