Norm
ABGB §956Rechtssatz
Die erstmalige Geltendmachung der Nichteinhaltung der Form eines Notariatsaktes unter dem Gesichtspunkt einer Schenkung auf den Todesfall stellt im Berufsverfahren eine unzulässige Neuerung dar, wenn in erster Instanz nur Willensmängel geltend gemacht wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019206Dokumentnummer
JJR_19861009_OGH0002_0060OB00602_8600000_003