RS OGH 1986/10/15 3Ob504/86

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Norm

KO §19
KO §20

Rechtssatz

Eine rechtsunwirksame vertragliche Gestaltung der Aufrechnung muß der Masseverwalter nicht anfechten, wenn sie gar keine taugliche Grundlage für die wirksame Aufrechnungserklärung durch die beklagte Partei bieten konnte. Er kann den der Masse zustehenden Zahlungsanspruch einklagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064296

Dokumentnummer

JJR_19861015_OGH0002_0030OB00504_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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