RS OGH 1986/10/16 6Ob13/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1986
beobachten
merken

Norm

AnerbenG §10
AußStrG §16 BIII2a
AußStrG §145 D

Rechtssatz

Ist die Sonderrechtsnachfolge des Anerben durch Zuweisung in der vorzunehmenden Erbteilung ausgewiesen, liegt eine analoge Anwendung des § 145 AußStrG auf das Sondervermögen nicht derart fern, daß eine solche Analogie wegen Verstößen gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze oder Denkgesetze als offenbar gesetzwidrig zu werten wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086011

Dokumentnummer

JJR_19861016_OGH0002_0060OB00013_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten