Norm
ABGB §1271Rechtssatz
Wer einen Wechsel in Kenntnis des Umstandes erwirbt, daß diesem eine Verbindlichkeit für eine, bloß eine Naturalobligation begründende, Spielschuld zugrundeliegt, handelt bewußt zum Nachteil des Schuldners.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022381Dokumentnummer
JJR_19861016_OGH0002_0060OB00519_8500000_001