Norm
StGB §64 Abs1 Z6Rechtssatz
Diejenige Voraussetzung des Art 36 Abs 2 lit a iv Einzige Suchtgiftkonvention, wonach die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet der Täter betroffen wird, auf Grund ihres Rechts das Auslieferungsersuchen ablehnt, ist auch dann gegeben, wenn der Angeklagte Österreicher ist und deshalb nach § 12 Abs 1 ARHG keinesfalls ausgeliefert werden darf (so schon 10 Os 7/86, 61/86); bei Ausländern vgl EvBl 1982/79.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0092282Dokumentnummer
JJR_19861021_OGH0002_0100OS00143_8600000_003