RS OGH 1986/10/22 1Ob628/86

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Norm

ABGB §180a Abs1

Rechtssatz

Will der uneheliche Vater die Ausübung seiner Rechte auf das Besuchsrecht beschränken, hat die Aufrechterhaltung dieser familienrechtlichen Beziehung des unehelichen Vaters zu seinem Kind hinter der dem Wohl des nicht eigenberechtigten unehelichen Kindes dienenden Adoption durch den Ehemann der unehelichen Mutter, mit denen es seit der Geburt in familiärer Gemeinschaft steht, zurückzutreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048772

Dokumentnummer

JJR_19861022_OGH0002_0010OB00628_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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