Norm
ABGB §180a Abs1Rechtssatz
Will der uneheliche Vater die Ausübung seiner Rechte auf das Besuchsrecht beschränken, hat die Aufrechterhaltung dieser familienrechtlichen Beziehung des unehelichen Vaters zu seinem Kind hinter der dem Wohl des nicht eigenberechtigten unehelichen Kindes dienenden Adoption durch den Ehemann der unehelichen Mutter, mit denen es seit der Geburt in familiärer Gemeinschaft steht, zurückzutreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048772Dokumentnummer
JJR_19861022_OGH0002_0010OB00628_8600000_001