RS OGH 2018/3/28 1Ob588/86, 6Ob645/85, 4Ob523/87, 1Ob541/92, 1Ob519/93, 1Ob230/98z, 6Ob40/18b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1986
beobachten
merken

Norm

ABGB §97
  1. ABGB § 97 heute
  2. ABGB § 97 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß § 97 ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. Ist darüber hinaus der wohnungsbedürftige Ehegatte ungeachtet der Veräußerung der Ehewohnung in ihr verblieben, kann er einen auf § 97 ABGB gestüzten Anspruch gegen den Vertragspartner des verfügungsberechtigten Ehegatten nicht mehr erheben.Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß Paragraph 97, ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. Ist darüber hinaus der wohnungsbedürftige Ehegatte ungeachtet der Veräußerung der Ehewohnung in ihr verblieben, kann er einen auf Paragraph 97, ABGB gestüzten Anspruch gegen den Vertragspartner des verfügungsberechtigten Ehegatten nicht mehr erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0047372

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten