Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Bei einer Kreditgarantie gehören zur Verletzung der dem Begünstigten gegenüber dem Garanten bestehenden Sorgfaltspflichten besonders der Fall der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten im Sinne des analog anwendbaren § 1360 letzter Satz ABGB oder der Fall der Hinauszögerung der Inanspruchnahme des Dritten durch ungerechtfertigte Kreditverlängerung oder Saumseligkeit bei der Eintreibung selbst im Sinne des ebenfalls analog anwendbaren § 1364 letzter Satz ABGB.Bei einer Kreditgarantie gehören zur Verletzung der dem Begünstigten gegenüber dem Garanten bestehenden Sorgfaltspflichten besonders der Fall der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten im Sinne des analog anwendbaren Paragraph 1360, letzter Satz ABGB oder der Fall der Hinauszögerung der Inanspruchnahme des Dritten durch ungerechtfertigte Kreditverlängerung oder Saumseligkeit bei der Eintreibung selbst im Sinne des ebenfalls analog anwendbaren Paragraph 1364, letzter Satz ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016993Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016