RS OGH 2014/9/29 3Ob572/86, 3Ob13/12a, 8Ob86/14a

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Rechtssatz

Bei einer Kreditgarantie gehören zur Verletzung der dem Begünstigten gegenüber dem Garanten bestehenden Sorgfaltspflichten besonders der Fall der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten im Sinne des analog anwendbaren § 1360 letzter Satz ABGB oder der Fall der Hinauszögerung der Inanspruchnahme des Dritten durch ungerechtfertigte Kreditverlängerung oder Saumseligkeit bei der Eintreibung selbst im Sinne des ebenfalls analog anwendbaren § 1364 letzter Satz ABGB.Bei einer Kreditgarantie gehören zur Verletzung der dem Begünstigten gegenüber dem Garanten bestehenden Sorgfaltspflichten besonders der Fall der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten im Sinne des analog anwendbaren Paragraph 1360, letzter Satz ABGB oder der Fall der Hinauszögerung der Inanspruchnahme des Dritten durch ungerechtfertigte Kreditverlängerung oder Saumseligkeit bei der Eintreibung selbst im Sinne des ebenfalls analog anwendbaren Paragraph 1364, letzter Satz ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016993

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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