RS OGH 1986/10/22 1Ob33/86

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Norm

MedienG §39 Abs2

Rechtssatz

Wird der Medieninhaber gemäß § 39 Abs 2 MedG ermächtigt, eine kurze Mitteilung über die Beendigung des Verfahrens zu veröffentlichen, sind nicht nur die Selbstkosten zu ersetzen; es ist vielmehr das angemessene, dh nach den Werbetarifen zu entrichten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 33/86
    Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 33/86
    Veröff: SZ 59/181 = MR 1986 H6,12 (Ruggenthaler)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0067893

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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