Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Der Installateur, der in der Wohnung eines Mieters einen Rohranschluss schlecht vorgenommen hat, haftet dem Mieter einer anderen Wohnung für den daraus entstandenen Wasserschaden (erweiterte Schutzpflicht und Sorgfaltspflicht in Verbindung mit § 1318 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022522Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2011