Rechtssatz
Der Schuldner kann dem Dritten, der Ansprüche nach § 1042 ABGB geltend macht, seine Einwendungen gegen die alte Schuld entgegenhalten.Der Schuldner kann dem Dritten, der Ansprüche nach Paragraph 1042, ABGB geltend macht, seine Einwendungen gegen die alte Schuld entgegenhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019894Dokumentnummer
JJR_19861028_OGH0002_0020OB00671_8600000_001