Norm
StGB §142 CRechtssatz
Bei einem Raubversuch durch Drohung ist unerheblich, ob die geplante Verwendung einer Waffe schon bis zur Wahrnehmung dieses Drohungsmittel durch das ausersehene Opfer fortgeschritten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094179Im RIS seit
30.10.1986Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025