RS OGH 1986/11/4 5Ob166/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1986
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Norm

ABGB §1486 Z1
WEG §17 Abs2

Rechtssatz

Haben die Wohnungseigentümer die Betriebskosten auf ein Eigenkonto des Hausverwalters eingezahlt und wandelt dieser ohne Einverständnis der Wohnungseigentümer das Eigenkonto in ein Anderkonto um, so ist dies ohne Einfluß auf die dreijährige Verjährungsfrist. Die dreißigjährige Verjährungsfrist für durch die Wohnungseigentümer bevorschußte Betriebskosten kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 166/86
    Entscheidungstext OGH 04.11.1986 5 Ob 166/86
    Veröff: ImmZ 1987,78 = MietSlg 38/46 = JBl 1987,322

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0034285

Dokumentnummer

JJR_19861104_OGH0002_0050OB00166_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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