RS OGH 1986/11/4 5Ob166/86

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Veröffentlicht am 04.11.1986
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Norm

ABGB §1486 Z1
WEG §17 Abs2
  1. ABGB § 1486 heute
  2. ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919

Rechtssatz

Haben die Wohnungseigentümer die Betriebskosten auf ein Eigenkonto des Hausverwalters eingezahlt und wandelt dieser ohne Einverständnis der Wohnungseigentümer das Eigenkonto in ein Anderkonto um, so ist dies ohne Einfluß auf die dreijährige Verjährungsfrist. Die dreißigjährige Verjährungsfrist für durch die Wohnungseigentümer bevorschußte Betriebskosten kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0034285

Dokumentnummer

JJR_19861104_OGH0002_0050OB00166_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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