Norm
ABGB §1486 Z5Rechtssatz
Auch eine sinngemäße Anwendung des § 1486 Z 5 ABGB, wie sie Klang (in Klang 2.Auflage VI 621) und Schubert (in Rummel, ABGB Rz 9 zu § 1486 Rdz 1) ungeachtet der taxativen Aufzählung des § 1486 ABGB für zulässig halten, müßte nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Zweck dieser - ausschließlich auf Dienstgeberforderungen und Dienstnehmerforderungen abstellenden - Verjährungsbestimmung in jedem Fall auf Ansprüche aus abhängiger Arbeit für einen anderen beschränkt bleiben.Auch eine sinngemäße Anwendung des Paragraph 1486, Ziffer 5, ABGB, wie sie Klang (in Klang 2.Auflage römisch sechs 621) und Schubert (in Rummel, ABGB Rz 9 zu Paragraph 1486, Rdz 1) ungeachtet der taxativen Aufzählung des Paragraph 1486, ABGB für zulässig halten, müßte nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Zweck dieser - ausschließlich auf Dienstgeberforderungen und Dienstnehmerforderungen abstellenden - Verjährungsbestimmung in jedem Fall auf Ansprüche aus abhängiger Arbeit für einen anderen beschränkt bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0034265Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0040OB00165_8500000_002