RS OGH 1986/11/6 6Ob683/86

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Veröffentlicht am 06.11.1986
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Norm

ABGB §1037
MRG §10

Rechtssatz

Soweit ein Mieter wegen einer bestimmten Ausstattung oder Instandsetzung einen ohne den betreffenden Verbesserungsaufwand nicht gerechtfertigten Kategoriemietzins zu zahlen hat, gereicht ihm der vom Vormieter getätigte Wohnungsverbesserungsaufwand nicht zu einem klaren und überwiegenden Vorteil.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019914

Dokumentnummer

JJR_19861106_OGH0002_0060OB00683_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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