RS OGH 2023/8/17 7Ob682/86; 5Ob515/87; 7Ob554/89; 9Ob41/04a; 4Ob139/10k; 7Ob136/10s; 5Ob136/12d; 7Ob

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Veröffentlicht am 06.11.1986
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Norm

ABGB §871 BII
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Wird die Kalkulation als solche zum Inhalt des Geschäftes gemacht, was eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und Einvernehmen darüber voraussetzt, dass das Geschäft zu diesen Bedingungen auf der Basis dieser Kalkulation erfolge, so handelt es sich bei einem solchen Irrtum nicht um einen bloßen Motivirrtum.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0014927

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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