Norm
ABGB §425Rechtssatz
Fehlt ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag, dann ist der vom Verkäufer bei Übergabe der Sache einseitig erklärte Eigentumsvorbehlt nicht nur obligationswidrig, sondern auch sachenrechtlich wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011131Dokumentnummer
JJR_19861111_OGH0002_0050OB00324_8600000_001