RS OGH 1986/11/11 5Ob324/86, 3Ob66/03g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1986
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Norm

ABGB §425
ABGB §1063

Rechtssatz

Fehlt ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag, dann ist der vom Verkäufer bei Übergabe der Sache einseitig erklärte Eigentumsvorbehlt nicht nur obligationswidrig, sondern auch sachenrechtlich wirkungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011131

Dokumentnummer

JJR_19861111_OGH0002_0050OB00324_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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