RS OGH 2023/2/16 14Ob196/86, 9ObA304/88, 9ObA256/93 (9ObA257/93), 9ObA114/94, 8ObA41/97f, 9ObA82/03d

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Veröffentlicht am 18.11.1986
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Norm

InvEG §8 Abs2

Rechtssatz

Für den Eintritt der beschränkten Kündbarkeit kommt es nicht (mehr) darauf an, ob dem Dienstgeber die bescheidmäßige Feststellung der Zugehörigkeit des Dienstnehmers zum Kreis der begünstigten Invaliden vor dem Ausspruch (Zugang) der Kündigung oder erst später bekannt geworden ist. Entscheidend ist allein, ob die Begünstigungen im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung bereits eingetreten waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077684

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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