Norm
IPRG §28 Abs1Rechtssatz
Die Anknüpfung an das Erbstatut (§ 28 Abs 1 IPRG) beinhaltet gemäß § 5 IPRG nicht nur eine Sachnormverweisung, sondern eine Gesamtverweisung.Die Anknüpfung an das Erbstatut (Paragraph 28, Absatz eins, IPRG) beinhaltet gemäß Paragraph 5, IPRG nicht nur eine Sachnormverweisung, sondern eine Gesamtverweisung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076673Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019