RS OGH 1986/11/19 3Ob579/86

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Veröffentlicht am 19.11.1986
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Rechtssatz

Hängt die passive Klagslegitimation davon ab, nach welchem Recht zu beurteilen ist, wem die tatsächliche Verfügungsmacht über die strittige Liegenschaft zusteht, ist dies aber gemäß dem Belegenheitsstatut und nicht nach den allenfalls in Frage kommenden Erbstatut zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076724

Dokumentnummer

JJR_19861119_OGH0002_0030OB00579_8600000_018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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