RS OGH 1986/11/26 7Ob662/86, 1Ob519/91, 6Ob611/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1986
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Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1393 Ca
MRG §12 Abs3 Cb

Rechtssatz

Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden; wurde die Weitergabe des Gebrauches der Bestandsache insbesondere auch in Form der Unternehmensveräußerung nicht ausgeschlossen, ist bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten eine solche Weitergabe für den Vermieter auch voraussehbar; der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 662/86
    Entscheidungstext OGH 26.11.1986 7 Ob 662/86
    Veröff: JBl 1987,250 = MietSlg 38/51
  • 1 Ob 519/91
    Entscheidungstext OGH 20.03.1991 1 Ob 519/91
    nur: Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden. (T1) Veröff: ecolex 1991,455 = RdW 1991,262
  • 6 Ob 611/91
    Entscheidungstext OGH 28.11.1991 6 Ob 611/91
    Auch; nur: Der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022776

Dokumentnummer

JJR_19861126_OGH0002_0070OB00662_8600000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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