Norm
StGB §133 Abs2 ERechtssatz
Bei Veruntreuung einer im Rahmen eines sogenannten Operating-Leasing (ohne jegliche Kaufoption) anvertrauten Fahrzeugs ist für die Wertqualifikation der Zeitwert des Fahrzeugs maßgeblich; auf das Ausmaß bereits geleisteter Leasing-Raten kommt es (anders als beim Finanzierungsleasing) nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094492Dokumentnummer
JJR_19861127_OGH0002_0130OS00089_8600000_001