Norm
IPRG §44Rechtssatz
Ein Fernfahrer, der infolge der Verwendung für Auslandsfahrten seine Arbeit gewöhnlich in mehr als einem Staat verrichtet und keinen gewöhnlichen Arbeitsort in einem bestimmten Staat hat, ist sein Arbeitsvertrag - ebenso wie bei einem Schwerpunkt der Arbeitsleistung in Österreich - nach österreichischem Recht zu beurteilen, wenn der Arbeitgeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077390Dokumentnummer
JJR_19861202_OGH0002_0140OB00200_8600000_001