RS OGH 1986/12/2 2Ob63/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1986
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Norm

ABGB §801
ABGB §1295 III Abs2

Rechtssatz

Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Erben, der eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hat, ist auch dann nicht sittenwirdig, wenn sie den Reinnachlaß übersteigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013006

Dokumentnummer

JJR_19861202_OGH0002_0020OB00063_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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