Norm
ABGB §801Rechtssatz
Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Erben, der eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hat, ist auch dann nicht sittenwirdig, wenn sie den Reinnachlaß übersteigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013006Dokumentnummer
JJR_19861202_OGH0002_0020OB00063_8600000_001